Terms & Conditions
ALLGEMEINES
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von KATIKA erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn KATIKA in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
- Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Schriftverkehr erfolgt vorzugsweise per Email und ist Schriftverkehr per Briefpost gleichgestellt.
VERTRAGSABSCHLUSS
- Die Angebote von KATIKA sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. KATIKA ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei KATIKA anzunehmen. Ist die bestellte Ware bei KATIKA vorrätig, beträgt die Annahmefrist eine Woche.
- Die Annahme kann entweder schriftlich (auch per Email und per Telefax) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, bestätigt KATIKA in Kürze den Eingang der Bestellung. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
LIEFERUNG UND LIEFERZEIT
- KATIKA übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt deshalb unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch die Zulieferer von KATIKA. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von KATIKA zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer von KATIKA. KATIKA ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält. KATIKA wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Eine etwaig bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
- Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Der Beginn der vereinbarten Liefertermine bzw. Lieferfristen setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die KATIKA die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Zulieferern eintreten - hat KATIKA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen KATIKA die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird KATIKA dem Kunden in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen.
- Im Falle von durch KATIKA zu vertretenen Lieferverzögerungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Soweit die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte voraussetzt, dass der Kunde KATIKA eine Nachfrist setzt, wird die Länge der zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt. Sie beginnt mit Zugang der Nachfristsetzung bei KATIKA zu laufen.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist KATIKA berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche von KATIKA bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Sofern der Lieferverzug von KATIKA auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ein Verschulden der Vertreter von KATIKA oder seiner Erfüllungsgehilfen ist dem Verkäufer zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von KATIKA zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung von KATIKA auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Anfallende Transportkosten und sonstige Leistungen werden in der Rechnung von KATIKA gesondert ausgewiesen. Die Höhe der ausgewiesenen Transportkosten steht unter dem Vorbehalt, dass die Ware durch zwei Mitarbeiter des Speditionsunternehmens ohne Einsatz sonstiger technischer Hilfsmittel an den Bestimmungsort verbracht werden kann. Sollte dazu der Einsatz technischer Hilfsmittel (z. B. Kran etc.) erforderlich sein, so gehen die für deren Inanspruchnahme anfallenden Kosten zu Lasten des Kunden.
- Der Kaufpreis ist bei Bestellung zu 50% zu entrichten.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von KATIKA anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts außerdem ausgeschlossen, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu der Erheblichkeit des Mangels bzw. dem zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwand steht. Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt.
LEISTUNGEN
- Holz ist ein Naturprodukt, das Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstücks oder gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere usw.) liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Derartige Umstände stellen keinen Mangel dar und berechtigen den Kunden deshalb nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.
- Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die sichtbaren Frontflächen. Die zusätzliche Verwendung anderer geeigneter Materialien ist handelsüblich und zulässig.
- Die Ware wird dem Kunden in Einzelteilen geliefert und ist vom Kunden zusammenzusetzen. Passende Schrauben sind im Lieferumfang enthalten. Bei vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung übernimmt KATIKA oder ein von KATIKA beauftragtes Speditionsunternehmen die Montage und die Rücknahme des Verpackungsmaterials gegen Aufpreis. KATIKA behält sich vor, die Ware vor dem Versand zu Prüfzwecken fachmännisch zusammenzusetzen.
RÜCKGABERECHT
Der Kunde hat das Recht, die Ware nach Massgabe der folgenden Bestimmungen zurückzugeben.
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a. Sofern der Kunde die erhaltene Ware anhand des Lagerbestandes von KATIKA bestellt, kann der Kunde die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einer Woche zurückgeben. Die Frist beginnt bei Erhalt der Ware. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Telefax oder Email ausgeübt werden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Rücksendung der Ware bzw. des Rücknahmeverlangens hat zu erfolgen an: KATIKA Switzerland, Ringstrasse 12, 8600 Dübendorf/ZH.
b. Der Kunde hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Kunde darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Kunde zu tragen. - Sofern die vom Kunden bestellte Ware nach den Maßangaben des Kunden angefertigt werden muss (dies gilt insbesondere für Tische), also nicht auf einen bei KATIKA vorhandenen Lagerbestand zurück gegriffen werden kann, gewährt KATIKA dem Kunden kein Rückgaberecht. Diese Ware wurde nach Massen des Kunden hergestellt und wird nicht zurückgenommen.
GEWÄHRLEISTUNG / GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
- Kunden müssen KATIKA innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei KATIKA. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte einen Monat nach seiner Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
- Mängel sind vom Kunden mittels Digital- oder Printfoto zu dokumentieren und KATIKA in Schriftform per Email, Fax oder Brief zuzustellen.
- Der Kunde hat bei Vorliegen eines Mangels zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. KATIKA ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
- Mehrfache Nacherfüllungsversuche von KATIKA sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn KATIKA die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist KATIKA lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
- Garantien im Rechtssinne über den vorstehenden Umfang hinaus erhält der Kunde durch KATIKA nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
HAFTUNG
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von KATIKA auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KATIKA. Die Regelung zur Haftung von KATIKA bei Lieferverzug bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei KATIKA zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. In diesen Fällen haftet KATIKA uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit KATIKA bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teile desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet KATIKA allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
- Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung von KATIKA ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen, wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden oder wegen Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
- Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber KATIKA ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KATIKA.
ANWENDBARES RECHT
Es gilt das Obligationsrecht der Schweiz. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Dübendorf/ZH, Schweiz.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.